Kind per Leihmutterschaft in Deutschland legal? Ja!
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Kind per Leihmutterschaft in Deutschland legal? Ja!

Kalifornien spielt bei den Leihmutterschaftsgesetzen eine Vorreiterrolle. Anders als z. B. in der Ukraine können sich dort auch homosexuelle Paare und Einzelpersonen ihren Kinderwunsch mithilfe einer Leihmutter erfüllen.Möglich wird das v. a. durch das etablierte Richterrecht und eine sogenannte Pre-Birth Order (Vorgeburtsverfügung), die bereits in der zwölften Schwangerschaftswoche bei Gericht beantragt wird.Auf Grundlage dieser Pre-Birth-Order geht die Fürsorge per richterlichem Beschluss des zuständigen kalifornischen Familiengerichts auf die Wunscheltern über. Diese erhalten somit einen legalen Elternstatus, eine Adoption ist nicht mehr erforderlich.

Worauf muss ich achten, bei der Ersteinreise mit meinem Wunschkind nach Deutschland?

Die Rechtslage in Deutschland weicht im Hinblick auf Mutterschaft/Elternschaft stark vom kalifornischen Recht ab. Zwar wird hierzulande diskutiert, nicht nur die genetisch-biologische Abstammung zu akzeptieren –Hintergrund ist ein Entscheid des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), wonach es keine rein genetische Elternschaft ohne Verantwortungsübernahme geben kann –, Anpassungen im deutschen Recht lassen bislang aber noch auf sich warten. Leihmutterschaft, Embryonen- und Eizellenspende bleiben vorerst verboten.Auch für das in Kalifornien vorrangig berücksichtigte voluntative Element, das auf einem gemeinsamen Entschluss der Wunscheltern basiert, gibt es in Deutschland derzeit noch kein vergleichbares Pendant. Hier wird Mutterschaft immer noch durch die Geburt bestimmt, die gebärende Frau ist somit automatisch die Mutter.Rein behördliche Entscheidungen über eine im Ausland anerkannte Elternschaft werden in Deutschland nicht anerkannt, demnach reicht ein Leihmutterschaftsvertrag für die Übernahme der Mutterschaft/Elternschaft nicht aus.Anders ist das aber bei ausländischen Gerichtsentscheidungen. Am 10.12.2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) zu einem ausländischen Leihmutterschafts Fall eine wichtige Entscheidung getroffen: Wurde die Elternschaft im Ausland per Gerichtsbeschluss und nicht bloß mittels Geburtsurkunde o.Ä. festgestellt, darf das deutsche Recht sie nicht zurückweisen. Die rechtliche Elternschaft der Wunscheltern ist anzuerkennen, auch wenn das deutsche Recht Leihmutterschaft verbietet.

Kind ist da!

Was muss ich vor der Ausreise beachten?

Vor der Ausreise aus den USA muss die Geburtsurkunde beim „Secretary of State“ mit einer Apostille versehen werden. Hier bei diesem Vorgang kann es sein, dass dies einige Zeit in Anspruch nimmt, hier sollte ein Rücksende Umschlag mit eingereicht werden, oder ggf. eine Adresse in den USA, die dann die Versendung des Dokuments nach Deutschland übernimmt.Für den deutschen Reisepass, der in den USA beantragt wird, ist generell keine Apostille notwendig.Außerdem kann es notwendig sein, dass die Geburtsurkunde im Vorfeld durch einen „County Clerk“ jener Behörde, die die Geburtsurkunde ausstellte (County, in der das Kind geboren wurde), per Unterschrift Beglaubigt werden muss.

Wie viele US- Geburtsurkunden benötigen wir?

Wir empfehlen drei Stück,
  • eine, die nie aus der Hand gegeben wird, sicher verwahren.
  • eine zur Weitergabe an das Secretary of State, für die Apostille.
  • eine, mit der alles beantragt wird.

Wie bekomme ich einen deutschen Reisepass in Kalifornien?

  • Formulare, die auszufüllen sind, finden sich bitte hier auf die Homepage deutschen Vertretung in Kalifornien, USA -> Konsularischer Service -> Reisepass und Personalausweis -> Reisepass für unter 18-Jährige
  • Geburtsurkunde mit Angabe des genauen Geburtsortes (bei US-Geburtsurkunden ist das „County“ nicht ausreichend, sodass zusätzlich auch ein „proof of birth letter“ des Krankenhauses vorgelegt werden muss). Die Geburtsurkunde muss außerdem die Namen der Wunscheltern enthalten („long version“)
  • Reisepässe beider Elternteile (Datenseite mit Bild)
  • Heiratsurkunde der Eltern & ggf. Bescheinigung über die Namensänderung.
  • Pre-Birth Order, bzw. „parentage order“ (sogenannte Vorgeburtsverfügung): US- Gerichtsbeschluss des zuständigen kalifornischen Familiengerichts in übersetzter und beglaubigter Form sowie im Original, mit einer Apostille versehen.
  • Passantrag Kinderreisepass vor Ersteinreise nach Deutschland (Info: https://www.germany.info/us-de/service/01-reisepass-und-personalausweis/reisepass-kinder/1216056)

Zurück in Deutschland:

Wie & Wo beantrage ich eine deutsche Geburtsurkunde?Einwohnermeldeamt?Anerkennung einer ausländischen Gerichtsentscheidung, für die Anerkennung der Elterlichen Fürsorge
  • Nachbeurkundung der Auslandsgeburt beim zuständigen innerdeutschen Standesamt (gemäß. § 36 PStG)
  • Die deutsche Geburtsurkunde wird beantragt mit Hilfe des deutschen Reisepasses, ausgestellt in der deutschen Botschaft & der US-Geburtsurkunde.
  • Die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt & Sozialversicherungsnummer sollte einhergehen mit der Entstehung der dt. Geburtsurkunde.
  • Anerkennung des US-Gerichtsbeschlusses durch das zuständige Familiengericht (gem. § 109 FamFG)
  • Hier sollten alle Unterlagen zusammengetragen werden, und mit einem Anschreiben für die „Anerkennung der elterlichen Fürsorge“ an das zuständige Familiengericht gesendet werden.
  • Hier empfiehlt es sich ggf. um anwaltliche Unterstützung, hier können wir eine Empfehlung geben.
  • Wichtigstes Dokument ist der US-Gerichtsbeschluss (Pre-Birth Order/Parentage Order) – dieses Dokument etabliert das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Wunscheltern und dem Kind und kappt jede rechtliche Zuordnung des Kindes zur Leihmutter.
GeburtsurkundeApostille (Beglaubigung)Kinderreisepässe (DE / USA)
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